Familienentlastungsdienst

Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen können sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, von 0 bis 60 Jahren, mit Körper-, Sinnes-, geistigen- und Mehrfachbehinderungen sein, die in der Familie leben.

Ziel der mobilen Betreuung ist dem Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung und den Verzicht auf stationäre Versorgung zu ermöglichen, durch die Unterstützung der Menschen mit Behinderung und Entlastung der pflegenden Familienangehörigen.

Die Betreuungspersonen sollen die Möglichkeit haben, aus der Belastungssituation kurzzeitig auszusteigen.

 

Die pädagogische Betreuungsarbeit soll insbesondere durch Betreuung, Begleitung und Assistenz folgendes fördern:

Unterstützung im Bereich der Körperpflege

• an- und auskleiden

• duschen und baden,  waschen und Zahnpflege

• Toilette beziehungsweise wickeln

medizinische/therapeutische Unterstützung

• Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung

• Massagen/basalstimulierende Pflege/Körperwahrnehmungsübungen

Unterstützung bei der Ernährung

• Hilfe beim Essen und Trinken

• Essenszubereitung

Von den Tätigkeiten des Familienentlastungsdienstes ausgenommen sind jedenfalls Tätigkeiten, die nach anderen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften anderen Berufsgruppen vorbehalten sind.

Aktivitäten im Haus

• lernen, Hausaufgaben

• Spiele

• lesen/vorlesen

• kreatives Gestalten (basteln, malen)

Aktivitäten außer Haus, sofern diese nicht von der Freizeitassistenz übernommen werden können.

• Fahrtendienst

• Spaziergang, Spielplatz, Spiele

• Theater/Kino

• Rad fahren, schwimmen, andere Freizeitbeschäftigungen

• Haushaltstätigkeiten (ausschließlich die für die Betreuung nötigen Tätigkeiten, keine Reinigungstätigkeiten und dergleichen!)

• Elterngespräche

Fortführung des gewohnten Tagesablaufs, beispielsweise einkaufen und kochen.

 

Zusatzangebote

Förderung der Integration im sozialen Umfeld, Unterstützung bei der Koordination von anderen sozialen Diensten. Adäquate Möglichkeiten der Freizeitgestaltung mit dem Menschen mit Behinderung überlegen, planen und durchführen.

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